Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass Ihre Buchhaltung vollständig oder teilweise von Ihnen oder Ihrem Personal selbst geführt wird. In diesem Fall beraten wir Sie gerne bei der Auswahl einer geeigneten Software, bieten Ihnen die Schulung Ihres Buchhaltungspersonals an und informieren Sie über zu berücksichtigende Änderungen im Steuer- und Abgabenrecht.
Des Weiteren sind wir gerne bereit, in regelmäßigen Abständen die von Ihnen geführte Finanzbuchhaltung im Hinblick auf deren Organisation, Ordnungsmäßigkeit und Abwicklungseffizienz zu überprüfen.