Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass Ihre Buchhaltung vollständig oder teilweise von Ihnen oder Ihrem Personal selbst geführt wird. In diesem Fall beraten wir Sie gerne bei der Auswahl einer geeigneten Software, bieten Ihnen die Schulung Ihres Buchhaltungspersonals an und informieren Sie über zu berücksichtigende Änderungen im Steuer- und Abgabenrecht.

Des Weiteren sind wir gerne bereit, in regelmäßigen Abständen die von Ihnen geführte Finanzbuchhaltung im Hinblick auf deren Organisation, Ordnungsmäßigkeit und Abwicklungseffizienz zu überprüfen.

  • Übernahme oder Einrichtung Ihrer Finanzbuchhaltung
  • Durchführung der laufenden Finanzbuchhaltung durch geschultes und qualifiziertes Personal
  • Einsatz modernster EDV-Technologien zur Abwicklung der Finanzbuchführung samt Zurverfügungstellung der Daten und Informationen
  • Übernahme des Zahlungsverkehrs und des Mahnwesens
  • Bereitstellung individueller, auf Ihr Unternehmen abgestimmter Berichte und Auswertungen monatlich, quartalsweise, jährlich
  • Erstellung sämtlicher laufenden Meldungen (Umsatzsteuervoranmeldung, Zusammenfassende Meldung)
  • Hochrechnungen und Besprechung des Zahlenwerks um frühzeitig Entscheidungen aus unternehmerischer und steuerlicher Sicht treffen zu können