• Erstellung von Jahresabschlüssen: Handelsbilanz und Steuerbilanz bzw. Überleitungsrechnung, Gewinn- und Verlustrechnung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Einsatz bilanzpolitischer und steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten
  • Bereitstellung entsprechender Kennzahlen, Analysen und Auswertungen
  • Begleitung bei Bankgesprächen und Durchführung entsprechender Präsentationen
  • Erfüllung der Offenlegungsvorschriften gegenüber dem dem Bundesanzeiger
  • Elektronische Übermittlung der E-Bilanz

Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

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